Spice war gestern
SWEED, Lava red, OMG, Monkees go Bananas! und WWW, das sind nur einige Namen der zahlreichen “Nachgeburten” der Droge Spice, die 2008 in und von den Medien zur neuen „Modedroge“ stilisiert wurde.
Seit Verbot von Spice und anderen Produkten mit den gleichen Wirkstoffen, am 22. Januar 2009, wird die Liste der bisher noch legalen Nachfolgeprodukte immer länger. Mindestens 40 Produkte, mit teilweise exotischen und viel versprechenden Namen angepriesen, finden sich in den Regalen der Headshops und auf einschlägigen Bestellseiten im Internet. Als harmlose Räuchermischungen zum Beduften von Räumen sind sie erhältlich und finden reißenden Absatz, als rauchbare Substanzen, die nicht verboten sind und deren Gebrauch nur schwer nachweisbar ist.
Über die Inhaltsstoffe der neueren und ständig nachwachsenden „Raumbedufter“ liegen bisher nur bruchstückhafte Informationen vor. Die bereits seit längerem bekannten Ergebnisse der Laboranalysen zum Hype-Produkt Spice, haben belegt, dass die psychoaktive Wirkung der Droge nicht etwa auf „natürliche Kräuter“ zurückzuführen ist, wie die Londoner Hersteller es damals haben glauben machen wollen, sondern auf sogenannte synthetische Cannabinoide.
Diese künstlichen Cannabinoide ähneln in ihrer Wirkung dem Hauptwirkstoff von Cannabis, THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol). Ebenso wie THC, docken die Wirkstoffe der Räuchermischungen an den Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn an und verursachen einen Rauschzustand. Ihre Potenz aber, so darf man es Internetforen wie auch Aussagen von Klienten der Cannabis Sprechstunde der Fachambulanz entnehmen, sei um einiges höher als die von THC.
Im Falle von Spice handelte es sich um die Hauptwirkstoffe CP-47,497 und JWH-018, die im Januar 2009 dauerhaft in Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen worden sind und seither nicht mehr verkehrsfähig sind.
Nachdem Anfang 2010 weitere Wirkstoffe aus der Gruppe der synthetischen Cannabinoide im BtMG nachgetragen worden sind, hat der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel im Dezember 2010 zusätzliche Inhaltsstoffe zur Aufnahme in Anlage II empfohlen. Unter anderem auch das zuletzt in dem sehr populären Produkt „Lava red“ entdeckte künstliche Cannabinoid JWH-122.
Bei den Hauptwirkstoffen der ‚nachrückenden’ Räucherwaren handelt es sich ebenfalls um synthetische Abkömmlinge des natürlichen THC. Die chemische Formel kann leicht verändert werden und der somit legale Wirkstoff kann einer neu benannten Kräutermischung zugesetzt werden.
Eine Aufnahme ins BtMG führt zwar dazu, dass einige der jeweils gängigen Räucher-produkte vom Markt verschwinden. Aber innerhalb kürzester Zeit ‚wachsen’ neue Artikel an „Raumduftmischungen“ mit anderen verlockenden Namen und ebenso wirkungsvollen Substanzen nach.
Dabei ist der Konsum dieser Kräutermischungen, die zur Kategorie der sogenannten „legal highs“ gehören, mit unkalkulierbaren Risiken verbunden, denn der Endverbraucher konsumiert nicht nur Stoffe, über deren schädliche Auswirkungen wenig bekannt ist, obendrein sollen beigemengte künstliche Cannabinoide in unterschiedlicher und stark schwankender Konzentration nachgewiesen worden sein.
Dem Erfurter Giftnotruf zufolge, müsse man als Verbraucher –auch bei einmaligem Konsum— mögliche unerwünschte Nebenwirkungen wie Bewusstseinstrübung, Herzrasen, Ohrensausen, Schweißausbrüche, Mundtrockenheit, Übelkeit und Erbrechen sowie Sehstörungen einkalkulieren.
Hinsichtlich der körperlichen wie psychischen Auswirkungen bei regelmäßigem Konsum solcher Produkte liegen bislang kaum eindeutige Erkenntnisse vor. Vermutlich vor allem deswegen, weil es bisher nur wenige Personen mit regelmäßigen bzw. problematischem Konsummuster gibt, die sich in entsprechenden Einrichtungen Hilfe suchen.
In einem Artikel im „Deutschen Ärzteblatt“ ist allerdings bereits im Jahr 2009 der Fall eines 20-Jährigen beschrieben worden, der darauf schließen lässt, dass auch der regelmäßige Konsum von Räuchermischungen zu einer Abhängigkeit führen kann (zum Artikel). Die im Fallbericht dargestellte Symptomatik entsprach im Wesentlichen den Kriterien eines Abhängigkeitssyndroms nach ICD-10, und das körperliche Entzugssyndrom des jungen Mannes glich weitgehend dem der Cannabis-Abhängigkeit.
Trotz dieser Ergebnisse, floriert der Handel mit den Räuchermischungen, und in einschlägigen Internetforen oder Communities wie facebook tauschen sich User intensiv über ihre Erfahrungen mit den Kräutermischungen aus.
In der Cannabis Sprechstunde der Fachambulanz Kiel läuft das Thema „Raumduftkräuter rauchen“ bei den meisten chronischen Cannabis-Konsumenten eher unter „experimentellem Probierkonsum“. Die Erfahrungswerte damit fallen sehr unterschiedlich aus, jedoch lehnen viele der „Gewohnheitskiffer“ Räuchermischungen als Ersatz für ihr „Gras“ eher ab. Vorwiegend aufgrund des als „zu hart“ erlebten Rauschzustands und der exorbitant hohen Preise. Bei einem Durchschnittspreis von 8,- Euro/Gramm ist die Finanzierung eines täglichen Konsums von mehreren Gramm nicht unerheblich.
Andererseits ist anzunehmen, dass Auto fahrende User den hohen Preis für die bisher in Testverfahren nicht nachweisbaren Stoffe billigend in Kauf nehmen und somit sich und andere Straßenverkehrsteilnehmer gefährden.
Die Zunahme des Konsums solcher synthetischer Drogen ist jedoch, trotz aller Risiken, deutlich spürbar. Auch in der Fachambulanz haben die Anfragen von betroffenen Jugendlichen, die regelmäßig Räuchermischungen konsumieren und laut eigenen Aussagen nicht mehr davon loskommen, zugenommen.
Leif Höper
Dipl.-Päd. – Cannabis Sprechstunde
