Substitution Heroin (Diamorphin)

Substitution Heroin (Diamorphin)

Diamorphin (Heroin):

Im Mai 2009 hat der Deutsche Bundestag die kontrollierte Diamorphin (=Heroin) Abgabe an Schwerstabhängige beschlossen. Eine von 2002 bis 2006 laufende Studie in sieben deutschen Städten hatte ergeben, dass bei einer Gruppe Schwerstabhängiger, bei denen mit anderen Substituten keine Verbesserung ihrer körperlichen, psychischen und sozialen Situation erreicht werden konnten, mit Diamorphin durchaus noch deutliche Erfolge erzielt werden konnten.
Die Behandlung mit dem synthetischen Heroin soll nur bei Schwerstabhängigen angewendet werden. Dies sind Personen, die mindestens 23 Jahre alt sind, mindestens 5 Jahre abhängig von Heroin, mehrere gescheiterte Substitutionen mit anderen zugelassenen Substituten, und mindestens zwei gescheiterte Therapien hinter sich haben.

Die Behandlung mit Heroin dürfen nur Einrichtungen durchführen, die bestimmte personelle Vorgaben erfüllen, und ein besonderes Sicherungskonzept vorlegen. Im Gegensatz zu den anderen Substituten sind so genannte Take – Home Regelungen nie möglich.

Auch Heroin hat nur eine kurze Wirkdauer, damit muss die Einrichtung 2 bis drei mal täglich aufgesucht werden.